Bau von Gaskraftwerken wird erleichtert
Verglichen mit dem Referentenentwurf weist die heute verabschiedete Fassung der Gasnetzzugangsverordnung nach Angaben des Verbands wesentliche Fortschritte auf: „Die Nachweise, die jetzt von neuen Gaskraftwerksbetreibern für eine Reservierung von Gaskapazitäten verlangt werden, sind vernünftig und angemessen“, stellt bne-Geschäftsführer Robert Busch fest. „Positiv ist auch, dass eine Kapazitätsreservierung durch Netznutzer nun für drei Jahre – und nicht nur, wie im Referentenentwurf vorgesehen, für ein Jahr – möglich ist.“ Auch die Reservierungsgebühren seien im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf drastisch abgesenkt worden, so Busch.
Über einen neuen Paragraphen in der Gasnetzzugangsverordnung erhalten die neuen Gaskraftwerksbetreiber außerdem endlich einen Anspruch auf Ausbau der Kapazität, der bisher in dieser Form fehlte. Selbst ein Totschlagsargument der Netzbetreiber verliert an Schärfe: Durch eine verbindliche Buchung des Gaskraftwerksbetreibers kann die Ausrede, der Ausbau sei „wirtschaftlich nicht zumutbar“ außer Kraft gesetzt werden.