Neue Gasnetzzugangsverordnung: Licht und Schatten
Die in der letzten Woche vom Bundeskabinett beschlossene neue Gasnetzzugangsverordnung ist aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in zentralen Fragen ein Regelwerk mit „Licht und Schatten", wie die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller, erklärte.
Positiv sieht der Verband die konkreten Instrumente zur Schaffung von zusätzlichen freien Leitungskapazitäten in den Gasnetzen und die Anschlussbedingungen für Kraftwerke und Speicher zu erleichtern. Den in der Verordnung verankerten Netzausbauverpflichtungen stünden bislang allerdings keine marktgerechten Investitionsbedingungen für die Gasetzbetreiber gegenüber, so Müller. „Die Energiewirtschaft steht weiter zu dem Ziel, die Zahl der Marktgebiete unter Beachtung der Kosten und dem für den Wettbewerb entstehenden Nutzen zu reduzieren“, so Müller weiter.
Auch die Bestätigung der Ziele zum Ausbau von Bio-Erdgas begrüßt der Verband ausdrücklich. Neben den erwähnten Verwendungen von Bio-Erdgas in der Kraft-Wärme-Kopplung und im Kraftstoffbereich, vermisst der Verband aber die Hervorhebung der Möglichkeiten von Bio-Erdgas im Wärmemarkt. „Es wäre wünschenswert, dass die Regelungen noch stärker auf ein wirtschaftlich angemessenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem Nutzen beim Anschluss von Biogasanlagen abzielen", erläuterte Müller darüber hinaus.