WIK erwartet Belebung des Gashandels
Nach Ansicht des Instituts scheint die neue Verordnung grundsätzlich geeignet, das bewusste Zurückhalten von nicht genutzten Kapazitätsrechten von den etablierten Netzbetreibern zu mildern beziehungsweise ganz zu beseitigen. So soll zum einen der Anteil der langfristig buchbaren Kapazitäten auf 65 Prozent beschränkt werden, zum anderen sollen Ein- und Ausspeisepunkte zwischen unterschiedlichen Marktgebieten zusammengefasst sowie nicht genutzte Kapazitätsrechte einer diskriminierungsfreien Auktion zugeführt werden.
Auch die geplante weitere Reduzierung der vorhandenen Marktgebiete befürwortet das Institut, da sie Handelsprozesse vereinfacht, auch wenn sich dieser positive Effekt laut WIK nur bedingt auszahlt. So hat zum Beispiel 2008 die Neugründung des Marktgebietes NetConnectGermany (NCG), das die Gebiete E.ons und Bayernets zusammengeführt hat, zumindest mittelfristig nicht zu einheitlichen Preisen in anderen Marktgebieten geführt.
Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zur Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Die Neufassung soll mehr Wettbewerb ermöglichen und damit letztlich den Gaspreis für die Verbraucher senken.