Biogasförderung: Kritik am Landschaftspflegebonus
Der 2009 eingeführte Landschaftspflegebonus hatte ursprünglich zum Ziel, die Verwertung von Schnittgut aus der Pflege von naturschutzfachlich wertvollen Wiesen attraktiver zu gestalten, was sowohl dem Klimaschutz als auch der Biodiversität dienen würde. Anlagenbetreiber erhalten den Bonus in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde, wenn mehr als 50 Prozent Pflanzen eingesetzt werden, die im Rahmen der „Landschaftspflege“ anfallen.
DVL und NABU fordern deshalb für den Landschaftspflegebonus einen konsequenten Ausschluss von Flächen, auf denen eine normale landwirtschaftliche Produktion im Vordergrund steht. Im Gegenzug müsse ein Biogasanlagenbetreiber bereits dann den Bonus bekommen, wenn er mehr als 30 Prozent Landschaftspflegematerial verarbeite.