DMB: Streichung des Heizkostenzuschusses ungerecht
„Auch die Begründung zur Wohngeldkürzung ist falsch. Der zum 1. Januar 2009 eingeführte Heizkosten-Zuschuss ist nicht wegen gesunkener Energiekosten überflüssig geworden. Im Gegenteil, heute liegt der Ölpreis 34 Prozent über dem Ölpreis vom 1. Januar 2009“, so Siebenkotten weiter.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum Wohnen, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder ALG II erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden Heizkosten erstmals bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Bei Ein-Personen-Haushalten sind es 24 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied kommen sechs Euro zusätzlich im Monat dazu.