Gasmarkt: Bundeskartellamt hebt Beschränkungen auf

Die Regelungen des Bundeskartellamts zu langfristigen Gaslieferverträgen haben die Wettbewerbsbedingungen im Gasvertrieb erheblich verbessert, für eine Verlängerung der Regelungen besteht demnach kein Anlass. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht der Behörde.
 
Der jetzt vorgelegte Bericht dokumentiert die Erfolge der Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen, die das Bundeskartellamt gegenüber Gasnetzbetreibern durchgesetzt hat.
 
Demnach sei die Bedeutung der seinerzeit beanstandeten langen Laufzeiten und hohen Lieferquoten in den Gaslieferverträgen von Gasnetzbetreibern wie E.on Ruhrgas, VNG, Wingas und RWE ist drastisch zurückgegangen. In dem Bericht heißt es weiter, dass der Markt heute von unterschiedlichen Vertragsmodellen gekennzeichnet sei: Produktvielfalt, gestiegene Lieferantenauswahl und größere Verhandlungsmacht auf Seiten der Abnehmer.
 
„Durch unsere Entscheidungen konnten wir die wettbewerbsbeschränkende Praxis der langfristigen Vollversorgung aufbrechen und einen entscheidenden Anstoß für mehr Wettbewerb im Gassektor leisten“, so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
 
Für eine Verlängerung der Mengen-/Laufzeitregelungen über den Stichtag des 30. September 2010 hinaus, besteht nach Ansicht des Bundeskartellamts, dass die allgemeinen rechtlichen wie tatsächlichen Marktentwicklungen der vergangenen Jahre eingehend analysiert hat, kein Anlass.
 

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