bne kritisiert Entscheidung des Bundeskartellamts
Die Untersagung langfristiger Gaslieferverträge durch das Bundeskartellamt im Jahr 2006 hat den Markt um Weiterverteilerkunden geöffnet und den Wettbewerb spürbar vorangetrieben – das ist unbestritten. „Als Konsequenz dieser Entwicklung nun langfristige Lieferverträge wieder zuzulassen, wirft den Wettbewerb massiv zurück“, da ist sich bne-Geschäftsführer Robert Busch sicher. Die Entscheidung sei vollkommen verfrüht.
Tatsächlich ist die Marktkonzentration auf der Importstufe mit nur fünf bis sechs großen Importeuren noch immer ungeheuer hoch. Faire und diskriminierungsfreie Netzzugangsbedingungen sind noch weitgehend Wunschvorstellungen. Und durch die Aufteilung des Marktes in Marktgebiete existieren noch immer ganze Teilmärkte ohne liquiden Erdgashandel.
Nach Ansicht des bne knebeln langfristig bindende Verträge Weiterverteiler und binden sie an marktbeherrschende Gasnetzbetreiber. Der Verband befürchtet deshalb, dass der Wettbewerb unter Anbietern, wie er nach der Untersagungsverfügung im Jahr 2006 entstanden ist, damit zunichte gemacht wird.
„Die Situation auf dem Gasmarkt hat sich noch lange nicht so grundlegend verändert, dass man auf eine kartellrechtliche Untersagung langfristiger Gaslieferverträge verzichten könnte“, erläutert Busch. Unterstützt wird er durch die Einschätzung der Monopolkommission, die in ihrem „Sondergutachten Strom und Gas 2009“ Zweifel daran äußert, „dass die Wettbewerbsentwicklung in den nächsten rund eineinhalb Jahren soweit fortgeschritten sein wird, dass auf die Untersagung langfristiger Gaslieferverträge verzichtet werden kann.“