Gaspreiserhöhungen: EnBW gewinnt Verfahren
Das Unternehmen hatte mehrere Kunden verklagt, die nach den Preiserhöhungen ihre Gas-Rechnungen eigenständig gekürzt hatten und sich weigerten, den ausstehenden Betrag zu bezahlen. In dem konkreten Fall hatte die Differenz etwa 1.000 Euro für einen Abrechnungszeitraum von drei Jahren betragen.
Der vom Amtsgericht Stuttgart zur Zahlung verpflichtete Kunde war in Berufung gegangen, unter anderem mit der Begründung, das Gericht sei nicht zuständig gewesen. Zudem hatte er argumentiert, es habe für die Preiserhöhung die vertragliche Grundlage gefehlt.
Laut Gericht hatte die EnBW darlegen können, dass sie unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten nur ihre gestiegenen Gas-Bezugskosten an die Kunden weiter¬gegeben hatte. Deshalb sei der Widerspruch gegen Preiserhöhungen einiger Gaskunden und das Kürzen von Gasrechnungen unbegründet.
Preiserhöhungen in der Grundversorgung müssen laut Gesetz „billig“, also angemessen sein, erläuterte das Gericht. In einem Grundsatz-Urteil habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Gasversorger, die lediglich veränderte Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben, diese Vorgabe erfüllen. Den entsprechenden Nachweis hatte die EnBW Gas über regelmäßige, im Internet veröffentlichte Testate geführt.
(ddp/kvg/axh)
(ddp/kvg/axh)
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