bne: "Gasmarkt: Staatliche Preiskontrolle reicht nicht"
Nachdem das Bundeskartellamt vorgestern seine im Jahr 2008 eingeleiteten Gaspreisverfahren aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Entlastung der Kundenbeendet hat, befürchtet der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne), dass es sich dabei nur um eine kurzfristige Entlastung gehandelt haben wird.
Um Gaspreise langfristig und dauerhaft angemessen zu halten, gibt es nach Ansicht des bne nur einen Weg: Die grundlegende Änderung der wettbewerbswidrigen Umstände auf dem Gasmarkt. Insbesondere der Paragraph 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sei ein verfehlter Ansatz, da er lediglich bei den Preisen ansetze – den Symptomen eines nicht funktionierenden Marktes. Der Paragraph 29 des GWB besagt, dass Energieunternehmen ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen dürfen, indem sie in Relation zu den Preisen vergleichbarer Unternehmen oder eigenen Kosten überhöhte Preise für ihre Leistungen fordern.
Eine grundlegende Verbesserung der Marktbedingungen wird durch diesen Paragraphen nach Ansicht des bne nicht bewirkt. Im Gegenteil: Durch künstlich gedrückte Preise werde der Öffentlichkeit suggeriert, der Staat kontrolliere für sie die Preise, ein Wechsel sei unnötig. „Die Einführung des Paragraphen 29 des GWB ist ein Sündenfall, der im Jahr 2007 nur in einem Klima völlig fehlenden Wettbewerbs entstehen konnte", erläutert Robert Busch, Geschäftsführer des bne. „Was heute gebraucht wird, sind Instrumente, die den Wettbewerb in Gang bringen und ihn nachhaltig am Laufen halten - allein dadurch können Gaspreise langfristig in einem angemessenen Rahmen gehalten werden."