EU-Verordnung zur Sicherheit der Gasversorgung
„Wir haben uns von deutscher Seite mit wesentlichen Punkten eingebracht. Zum Beispiel werden die Verantwortlichkeiten klar und mehrstufig verteilt: erstens Unternehmen, zweitens Mitgliedstaaten, drittens die EU. Auch der eindeutige Vorrang von Marktmaßnahmen vor staatlichen Eingriffen trägt die deutsche Handschrift. Gleiches gilt für verbindliche Mindeststandards der Mitgliedstaaten bei der Erdgasinfrastruktur. Die neue Regelung ist ein klares Signal, dass wir in der EU bei zukünftigen Lieferunterbrechungen gemeinsam und solidarisch handeln. Die Verordnung gibt uns auch das Rüstzeug dazu“, erläuterte Brüderle weiter.