VKU: Bundesrat verschlechtert Gasmarkt-Regeln für Stadtwerke
„Durch die Statuierung weitergehender Informations- und Darlegungsverpflichtungen von Netzbetreibern gegenüber der Regulierungsbehörde wird über das Ziel hinausgeschossen", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim-Reck. Zu den von den Bundesländern initiierten Änderungen hatte der VKU – wie sonst eigentlich üblich - keine Gelegenheit erhalten, Stellung zu beziehen.
Davon abgesehen begrüßt der VKU die neue Gasnetzzugangsverordnung jedoch ausdrücklich: „Mit den kurzfristig geschaffenen Neuregelungen kommen auf die kommunalen Netzbetreiber erhebliche Verschärfungen der bisherigen Bedingungen zu. Die Etablierung konkreter Instrumente zur Schaffung neuer Leitungskapazitäten durch die Fernleitungsnetzbetreiber im Gasmarkt war längst überfällig. Die Fernleitungsnetzbetreiber bekommen nun eindeutige Aufgaben zugewiesen, um das Angebot an Leitungskapazitäten über Plattformen den Marktteilnehmer zugänglich zu machen. Bisherige zwanghafte Lieferstrukturen können zum Vorteil der Stadtwerke aufgebrochen und die sich bietenden Möglichkeiten des Wettbewerbs besser genutzt werden“, so Reck weiter.