Neue Gasmarkt-Regeln: Industrie benachteiligt?
Das BMWi hatte das bestehende Problem ungerechtfertigter Mehrbelastungen von Industriekunden beim Ausgleich von Gaseinspeisungen und Gasausspeisungen erkannt und vorgeschlagen, dass für große und damit leistungsgemessene Verbraucher ab Inkrafttreten der neuen Gasnetzzugangsverordnung im Oktober 2010 eine so genannte Tagestoleranz in Höhe von 5 Prozent eingeführt werden sollte. Innerhalb dieser Toleranz könnten leistungsgemessene Kunden dann ohne zusätzliche direkte Kosten von ihren Prognosen abweichen dürfen.
Für Industriekunden hätte das zum ersten Mal die Möglichkeit gebracht, sich ohne allzu großes finanzielles Risiko als eigenständige Akteure auf den Gasmarkt zu begeben. Aber dieser Vorschlag wurde von den Bundesländern am 9. Juli 2010 fast vollständig neutralisiert. Die Toleranzgrenze von fünf Prozent soll nach den Bundesratsbeschlüssen erst ab Oktober 2011 eingeführt und jederzeit durch die Bundesnetzagentur wieder geändert werden können - gegebenenfalls auch wieder auf null Prozent. „Für Industriekunden bleibt eine eigenständige Teilnahme am Großhandelsmarkt für Gas - wie im Strommarkt längst Gang und Gäbe - weiterhin mit ungerechtfertigt hohen Kosten verbunden und damit letztlich verschlossen“, so ein Sprecher des VIK.