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BDEW: Biomethan muss steuerbefreit werden

BiomethananlageDer Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, die Steuerbefreiung für Biomethan nicht verlängern zu wollen. „Die Chance für die Steuerbefreiung von Biomethan ist leider vertan. Dabei bietet es als Heiz- und Kraftstoff ein großes Potenzial zur CO2- und Treibhausgasminderung. Biomethan ist deshalb besonders geeignet, zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung bis 2020 beizutragen", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in Berlin.
 
Der BDEW hatte sich im Zuge der Stellungnahme zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erneut für die Ende 2009 ausgelaufene Verlängerung der Steuerbefreiung für Biomethan eingesetzt. Das Kabinett der Bundesregierung hat dies mit dem heutigen Beschluss nicht berücksichtigt.
 
Durch eine Besteuerung von Biomethan wird nach Einschätzung des BDEW dessen Wettbewerbsfähigkeit belastet. Dies entspreche nicht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Einspeisung von mit Biomethan erzeugtem Strom durch eine Strom-Einspeisevergütung. Auf diese Weise wird für die Verwendung von Biomethan ein bestimmter Preis festgesetzt. Durch eine Erhöhung der Energiesteuer wird Biomethan, das für Heizzwecke eingesetzt wird, für den Verbraucher teurer. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Biomethan-Markt dar, so der BDEW.
 
Darüber hinaus sei die Produktion, Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan im Vergleich zu fossilem Erdgas beim derzeitigen Stand der Technik noch deutlich kostenintensiver. Um diesen Nachteil wieder zu reduzieren und so eine Weiterentwicklung der Technik zu ermöglichen, sei laut BDEW eine erneute Steuerbefreiung von Biomethan bis mindestens Ende 2015 unbedingt notwendig. Dafür werde sich der Branchenverband weiter einsetzen.
 

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