BDEW begrüßt BGH-Gaspreisurteil
„Der BGH hat mit heutigem Urteil grundsätzlich klargestellt, dass von den Gasversorgungsunternehmen nicht erwartet werden kann, zu nicht kostendeckenden Preisen Erdgas zu liefern", so der BDEW in einer ersten Bewertung des heutigen BGH-Urteils. Der BDEW weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass in den Verfahren der jüngeren Vergangenheit nicht die wirtschaftliche Angemessenheit der Preisänderungen beanstandet wurde, sondern ausschließlich die formale Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in den Gaslieferverträgen.
Auf dem Gasmarkt in Deutschland intensiviert sich der Wettbewerb zwischen den Gasanbietern um Haushaltskunden zunehmend. Die Kunden haben die Auswahl zwischen einer Vielzahl verschiedener Anbieter und Erdgastarife. Diese Auswahlmöglichkeiten werden von den Verbrauchern auch genutzt: Mittlerweile haben sich nach einer Erhebung des BDEW 27 Prozent der Gaskunden für ein anderes Produkt ihres Versorgers oder für einen neuen Anbieter entschieden.
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