Unwirksame Gaspreiserhöhung: Gasversorger bietet betroffenen Kunden Gutschrift an
Aufgrund einer unwirksamen Preisänderungsklausel in seinen Gaslieferverträgen bietet der Gasversorger DEW21 seinen Kunden eine Rückerstattung in Form einer Gutschrift an. Betroffen sind die Tarife „Unser Erdgas.spezial“ und „Unser Erdgas.online“.
Für 24 Monate können diese Kunden jetzt eine Reduzierung des Gaspreises in Höhe von 0,339 Cent pro Kilowattstunde auf ihren zukünftigen Jahresverbrauch erhalten. Die Jahresrechnung für einen typischen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden würde nach Angaben des Gasversorgers so zweimal um 67,80 Euro sinken.
Das Angebot gilt auch für ehemalige Kunden, die noch nach dem 1. April 2007 ihr Gas von der DEW21 erhalten haben und für die aktuellen Kunden der Tarife „Unser Erdgas.pur“, „Unser Erdgas.aktiv“ und „Unser Erdgas maxi“, wenn diese einem Vertragswechsel für 24 Monate zustimmen.
In den letzten Jahren gab es bundesweit kontrovers geführte Diskussionen um die Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln und um die damit verbundenen Erhöhungen der Gaspreise. Nach zahlreichen gerichtlichen Verfahren gibt es mittlerweile auch verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofs zu dieser Thematik. Viele Detailfragen in dieser sehr komplexen Diskussion sind aber nach wie vor umstritten.
Um die Tarife von DEW21 mit der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren Gastipp.de-Tarifrechner, mit dem Sie schnell und sicher den günstigsten Gasversorger ihrer Region finden.