EWE schickt irreführende Schreiben an Gaskunden
Mit seiner irreführenden Behauptung will der Anbieter offenkundig den Widerstand der Kunden brechen, um sie trotz der in den Verfahren noch ausstehenden Billigkeitskontrolle schließlich zur Einwilligung in unklare Preise zu veranlassen, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg mitteilt. Die Betroffenen waren in den vergangenen Jahren nämlich dem Aufruf der Verbraucherzentrale gefolgt, nicht nachvollziehbar dargestellten Preiserhöhungen zu widersprechen.
Bedauerlicherweise steht bis heute ein Grundsatzurteil zur Preistransparenz für Verbraucher aus. Mehrere Urteile verschiedener Instanzen beziehen sich immer auf jeweils spezielle Bedingungen, so auch das BGH-Urteil vom 14. Juli 2010. Dieses Urteil stellte eine ab dem 01.04.2007 in Sonderverträgen der EWE verwendete Preisanpassungsklausel als unzulässig fest und stellte klar, dass betroffene Kunden Rückzahlungsansprüche haben. Er stellte auch fest, unter welchen Umständen eine Preisanpassung zulässig ist.
„Das heißt jedoch nicht, dass damit automatisch jede korrekt formulierte Preiserhöhung unabhängig von tatsächlichen Kosten des Anbieters gerechtfertigt ist", stellt der Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt klar und stärkt den verunsicherten Gaskunden den Rücken: „Auch weiterhin ermuntern wir Gaskunden, ihre Rechte wahrzunehmen und nicht nachvollziehbaren Preisänderungen zu widersprechen.“ Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den Gasversorger EWE inzwischen unverzüglich abgemahnt und aufgefordert, die irreführenden Behauptungen zu unterlassen.
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