Erdgas-Pipeline Opal darf weiter gebaut werden
Abgelehnt wurden die Anträge einer Gemeinde sowie von zwei Grundstückseigentümern. Für Sprengungen ordnete das Gericht aber Mindestabstände an. Das Verfahren betraf den 45 Kilometer langen Trassenabschnitt von Großenhain bis Olbernhau.
Die Antragsteller hatten unter anderem geltend gemacht, dass die Trassenführung der Leitung fehlerhaft sei und es durch Sprengungen zu Schäden an bereits vorhandenen Windkraftanlagen kommen könne. Den vorgesehenen Sicherheitsabstand der unterirdisch verlegten Erdgastrasse zu den Windkraftanlagen hielten sie mit 20 Metern für „völlig unzureichend“ und forderten dagegen einen Abstand von mindestens 200 Metern.
Der Antrag der Gemeinde blieb erfolglos, da sie nur ihre gemeindlichen Rechte rügen könne wie die Planungs-, Finanzhoheit oder Nutzungsrechte an eigenen Grundstücken. Derartige Rechte sind nach Auffassung des Gerichts aber nicht verletzt. Weiter hieß es, dass es durch die Sicherheitsabstände während der Bauphase nicht zu Schädigungen an den Windkraftanlagen kommen werde. Wie dies während der Betriebsphase aussehe, müsse noch näher geprüft werden.
Die Opal wird die geplante Ostseepipeline Nord Stream mit dem europäischen Ferngasleitungsnetz verbinden und soll über eine Strecke von 470 Kilometern von Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern durch Brandenburg und Sachsen nach Tschechien führen.
(ddp/ror/pon)