Gaspreis-Erhöhungen von N-Ergie rechtens

Gegen die in den Jahren 2004 bis 2006 vom Nürnberger Energieversorger N-Ergie erhobenen Preiserhöhungen für Gas ist nichts einzuwenden. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Montag mitteilte, wies der 1. Zivilsenat in einem Urteil vom 3. August die Berufung eines Gaskunden zurück. Dieser wollte die höheren Tarife nicht akzeptieren und verlangte einen Teil seiner seither gezahlten Entgelte zurück.
 
Wie zuvor schon das Landgericht Nürnberg-Fürth befand dagegen auch das OLG, dass die Erhörung der Gaspreise 2004, 2005 und 2006 und die Preissenkung 2007 allein auf die Entwicklung der Bezugspreise zurückzuführen waren. Der N-Energie AG sei es auch nicht möglich gewesen, diese Kostensteigerungen durch Kostensenkungen in anderen Bereichen auszugleichen. Dass sich der Kläger mit dem Energieversorger auf einen Spezialtarif geeinigt hatte, ändere nichts daran.
 
Die N-Energie AG mit Sitz in Nürnberg gibt eigenen Angaben zufolge rund 8800 Millionen Kilowattstunden Erdgas im Jahr an seine Kunden ab. Mit Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energie-Dienstleistungen setzen die 2.600 Beschäftigten jährlich rund 1,8 Milliarden Euro um. Die N-Energie AG zählt damit nach Unternehmensangaben zu den Top Ten des deutschen Strommarkts.
(ddp/qua/mwa)
 

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