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Verbraucherschutz: EnBw schüchtert Gaskunden ein
Die EnBW schickt gegenwärtig Schreiben an die Gaspreis-Protestler, in denen sie behauptet, es läge ein abschließendes Urteil zur Billigkeit ihrer Gaspreise vor. Dies stimmt aber nicht, wie die Verbraucherzentrale Baden Württemberg mitteilt. Weiter werden die Kunden, die sich zwischen 2005 und 2008 gegen Erhöhungen der Gaspreise in der Grundversorgung gewandt und ihre Rechnungen eigenständig gekürzt hatten, im dem Schreiben dazu aufgefordert, die ausstehenden Beträge zu überweisen.
„Die Schreiben sind nichts als Einschüchterungsversuche", so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In dem von der EnBW zitierten Urteil des Landgerichts Stuttgart wird lediglich bekundet, dass das Amtsgericht keinen Rechtsfehler begangen hat. Damit ist eine Bestätigung der Billigkeit der Gaspreise gar nicht verbunden.
Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 klargestellt, dass die zugrundeliegenden Preisanhebungsmechanismen wie beispielsweise Ölpreisanpassungsklauseln gar nicht geeignet seien, einen marktorientierten Gaspreis hervorzubringen. Die EnBW hat bisher also gar nicht belegt, dass ihre Gaspreise gerechtfertigt sind.
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