Verbraucherzentrale: RWE verwirrt Gaskunden
Die Betroffenen waren in den vergangenen Jahren dem Aufruf der Verbraucherzentralen gefolgt, nicht nachvollziehbar dargestellten Preiserhöhungen zu widersprechen. Der Gasversorger RWE hingegen behauptet mit Verweis auf mehrere BGH-Urteile in einem Schreiben an betroffene Kunden: „Mit den BGH-Urteilen herrscht für die Energiebranche nunmehr Rechtssicherheit für die Frage der Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln." Mit seiner irreführenden Behauptung will der Anbieter offenkundig den Widerstand der Kunden brechen, um sie zur Einwilligung in nach wie vor unklare Preise zu veranlassen. Entscheidend ist jedoch, welche Preisänderungsklausel im Einzelfall vereinbart wurde und ob diese den Anforderungen des BGH genügen. Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, Fabian Fehrenbach, fordert die betroffenen Verbraucher daher auf, weiterhin konsequent zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen.
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