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Neue Gasnetzzugangsverordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute die neue Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Mit den Regelungen werden die Bedingungen für flächendeckenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt verbessert, die sich in der Vergangenheit häufig als „Hemmschuh" für Wettbewerbsangebote erwiesen haben.
Insbesondere der Zugang zum Gasnetz stellt für Wettbewerber bisher eine Hürde für den Markteintritt dar. Teilweise konnten benötigte Kapazitäten im Netz nicht erworben werden, weil diese langfristig ausgebucht waren. Dies machte es insbesondere neuen Anbietern schwer, als Wettbewerber aufzutreten.
Die neue Gasnetzzugangsverordnung setzt im Wesentlichen auf drei Instrumente:
- Reduzierung der Zahl der Gebiete, innerhalb derer sich Gaslieferanten frei bewegen können (so genannte Marktgebiete) von derzeit sechs auf höchstens zwei bis zum Jahr 2013. Dies macht insbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlich attraktiver.
- Erleichterung des Zugangs zu knappen Transportkapazitäten, indem Kapazitäten künftig diskriminierungsfrei versteigert werden. Dies beseitigt eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Wettbewerbern.
- Gaskraftwerke kommen leichter ans Netz. Nach dem erfolgreichen Modell der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren.
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