DMB: Streichung der Heizkosten-Komponente falsch
Durch die Heizkosten-Komponente wird sichergestellt, dass bei der Berechnung des Wohngeldes nicht nur die Kaltmiete, sondern auch eine Pauschale für Heizkosten in Höhe von 24 Euro für Ein-Personen-Haushalte monatlich beziehungsweise 31 Euro für Zwei-Personen-Haushalte monatlich berücksichtigt wird. Für die rund 800.000 Wohngeldempfänger-Haushalte in Deutschland mit einem durchschnittlichen Einkommen von etwas mehr als 800 Euro, kann dies zu monatlichen Kürzungen zwischen 10 und 30 Euro führen.
Die Lage der Wohngeld-Empfänger mit Gasheizung wird sich ohnedies verschärfen, da viele Gasversorger zur kommenden Heizperiode bereits massive Gaspreis-Erhöhungen angekündigt haben.
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