Gaspreise: EnBW abgemahnt
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg täuscht die EnBW mit dieser Behauptung die Verbraucher und verstößt somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). „Das Landgericht Stuttgart hat gegenüber den angeschriebenen Verbraucher nichts bestätigt, schon gar nicht die Angemessenheit der EnBW-Gaspreise," stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar. Die Prüfung der Angemessenheit war gar nicht Aufgabe des Landgerichts. „Die Droh-Schreiben der EnBW zeigen, dass der Energiekonzern mit unzulässigen Mitteln seine intransparente Preispolitik durchzudrücken versucht", so Eckhard Benner. Eine Unterlassungserklärung der EnBW steht noch aus.
Der Gaspreisprotest resultiert aus der Marktsituation in 2004/06, in der weder von einem Wechsel des Gasversorgers noch von Wettbewerb überhaupt die Rede sein konnte.
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