Gasag: CDU-Fraktion fordert Rückzahlungen
Außerdem sollte „allein aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes"
weitestgehend auf eine bereits angekündigte Anhebung der Gaspreise verzichtet werden. Der Berliner Gasversorger Gasag erhöht zum 1. Oktober die Tarife. Die Gaspreise steigen um durchschnittlich 0,8 Cent je Kilowattstunde.
weitestgehend auf eine bereits angekündigte Anhebung der Gaspreise verzichtet werden. Der Berliner Gasversorger Gasag erhöht zum 1. Oktober die Tarife. Die Gaspreise steigen um durchschnittlich 0,8 Cent je Kilowattstunde.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde der Gasag verworfen. Das Unternehmen war zuvor bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der BGH hatte im Juli 2009 eine von der Gasag in Sonderkunden-Verträgen verwendete Preiserhöhungsklausel für unwirksam erklärt. Diese sah - unter Verweis auf eine Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis - eine uneingeschränkte Weitergabe von Steigerungen der Gasbezugskosten des Versorgers an die Kunden vor.
Seibeld sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nicht statthaften Preisbindung der Gaspreise an den Ölpreis schaffe endlich Klarheit und schütze Gaskunden vor „möglicher Preistreiberei". Die Gasag habe es nun selbst in der Hand, Verbraucherfreundlichkeit zu zeigen und Kunden zu behalten. Die Gasag lehnt eine Rückzahlung von sich aus ab. Kunden, die meinten einen Anspruch auf Rückzahlungen zu haben, müssten diese individuell einfordern, sagte ein Sprecher.
(dapd/mio/lyh /1)
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