Gaspreise: EnBW gibt Unterlassungserklärung ab

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen der Irreführung der Kunden hat der Energiekonzern EnBW nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen werde künftig nicht mehr behaupten, dass das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Juni 2010 die Angemessenheit seiner Gaspreise bestätige, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Stuttgart mit. EnBW erklärte, die beanstandeten Formulierungen würden künftig nicht mehr verwendet, um Missverständnisse zu vermeiden.
 
Die Verbraucherzentrale hatte EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte der Konzern nach dem Landgerichtsurteil in einem Schreiben an Gaskunden betont, das Gericht billige die EnBW-Gaspreise als „angemessen". Das Unternehmen forderte daraufhin die Kunden in den kritisierten Schreiben zur Nachzahlung der ausstehenden Beträge auf. Die Verbraucherschützer wiesen jedoch darauf hin, dass in dem von EnBW zitierten Urteil lediglich bekundet werde, dass zuvor das Amtsgericht Stuttgart keinen Rechtsfehler begangen habe, eine Bestätigung der Billigkeit der Gaspreise sei damit nicht verbunden.
 
EnBW erklärte zwar, in Zukunft auf die beanstandeten Formulierungen zu verzichten. Jedoch bekräftigte das Unternehmen in seiner Stellungnahme, dass es sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt sehe, dass die gestiegenen Bezugskosten durch höhere Gaspreise an die Kunden weitergegeben werden durften. Das Landgericht habe als Berufungsinstanz das frühere Urteil des Amtsgerichts sowohl formell als auch inhaltlich überprüft und bestätigt, teilte der Konzern weiter mit. EnBW werde deshalb auch in Zukunft seine Kunden „über die aktuelle Rechtsprechung informieren" und ihnen dadurch „die Möglichkeit geben, ausstehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen".
(dapd/dr/mwa /4)

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