Zu hohe Gaspreise: EWE zahlt Geld zurück
Die jeweilige Höhe richte sich nach dem Verbrauch. Demnach werde je Kilowattstunde ein Bruttobetrag von 0,46 Cent ausgezahlt. Für kleinere Haushalte seien dies Sonderzahlungen zwischen 50 und 100 Euro, für mittlere zwischen 100 und 150 und für größere zwischen 150 und 200 Euro. Die Erstattungen der zuviel gezahlten Gaspreise würden in der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigt.
Wie EWE weiter mitteilte, hatte zuvor die Hauptversammlung einem entsprechenden Vorschlag des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf zugestimmt. Grund für die Vermittlung sei ein Streit über den Umgang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gewesen. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung waren Erhöhungen der Gaspreise des Versorgers.
Von der Rückzahlung profitierten alle Kunden, die bereits vor dem 1. August 2008 EWE-Kunden gewesen seien. Ferner seien von der Erstattung jene Kunden ausgeschlossen, die sich aktuell noch im Rechtsstreit mit EWE befänden.
„Das Urteil des BGH hat auch EWE in eine unklare Position gebracht. Das Gericht hat zwar die Klausel für unwirksam erklärt, aber nicht geklärt, wie mit den Preiserhöhungen im entsprechenden Zeitraum umzugehen ist", sagte EWE-Aufsichtsratschef Günther Boekhoff. Die Sonderzahlung an die betroffenen Gaskunden werde nun als Kompromissvorschlag betrachtet, um eventuelle langwierige Verfahren zu vermeiden. Zugleich verwies er darauf, dass die Auszahlung „wahrscheinlich nur durch Kürzungen bei den Kosten und Investitionen zu finanzieren" sei.
(dapd/jwu/kos /1)
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