Biomasse: BEE für Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz

15.10.2010 von
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss bei der in 2011 anstehenden Novellierung mit seinen Eckpfeilern wie Einspeisevorrang und kostendeckender Einspeisevergütung weiter fortgeführt, aber an bestimmten Stellen optimiert werden, um den zukünftigen Marktausbau der Stromerzeugung aus Biomasse nicht zu gefährden – dieses Fazit zogen die über 200 Kongressteilnehmer des 10. Internationalen BBE-Fachkongresses für Holzenergie in Augsburg.
 
Konkreten Optimierungsbedarf sieht der Bundesverband Erneuerbare Energien (BBE) insbesondere in einer notwendigen Öffnung des Bonus‘ für nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo-Bonus) für feste Biomasse, um zukünftig durch den gleichzeitigen Einsatz von Waldholz, Landschaftspflegeholz, Industrierestholz und Altholz in Biomasseheizkraftwerken zu flexibilisieren und damit effizienter zu gestalten. 

Zudem sollte nach Ansicht des BBE die Trocknung von Biomasse mit Bindung an Effizienzkriterien zukünftig wieder als sinnvolle Wärmenutzung im EEG durch den KWK-Bonus honoriert werden. Interessante Marktperspektiven für die Bioenergie sieht der BBE zudem in dem im Energiekonzept angekündigten Stetigkeitsbonus. „Die Wertigkeit von Biomassestrom kann erhöht werden, wenn eine bedarfsgerechte Einspeisung honoriert wird. An diesen neuen Markt müssen die Unternehmen durch effiziente Anreize herangeführt werden“, so BBE-Vorstandsmitglied Daniel Hölder.

Ebenso müsse es im Rahmen einer Marktintegration das Ziel sein, zukünftig mehr Biomassestrom außerhalb des EEG direkt zu vermarkten. Zur Erweiterung und Sicherung der Rohstoffbasis plädiert der außerdem für eine intensive Nutzung von Landschaftspflegehölzern sowie Landschaftspflegematerialien.

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