Hartz-IV-Reform: Mieterbund lehnt Pauschalregelungen für Heizkosten ab
Der von der Bundesregierung heute beschlossene Gesetzentwurf einer Hartz-IV-Reform sieht vor, dass künftig Kreise und kreisfreie Städte durch Landesgesetz ermächtigt werden können, Grenzwerte oder Pauschalen für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher festzulegen.
Ausdrücklich erklärt wird in dem neuen Gesetzesentwurf, dass von den ermächtigten Kreisen bestimmt werden kann, dass nur noch kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Bezieher als angemessen anerkannt werden und dass hinsichtlich des Quadratmeterpreises auf einfache, im unteren Marktsegment liegende Standards verwiesen werden darf. Auch Gesamtpauschalen für die zu übernehmenden Unterkunfts- und Heizkosten bei Hartz-IV-Beziehern sollen zulässig werden.
Vor Leistungskürzungen im Bereich Unterkunft und Heizkosten warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) jedoch eindringlich „Es muss sichergestellt bleiben, dass die Unterkunfts- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit diese Kosten angemessen sind. Maßstab hierfür muss der Einzelfall bleiben. Pauschalen, insbesondere für Heizkosten, lehnen wir ab“, kommentierte der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten, den vom Bundeskabinett heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform.
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