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Heizkosten: Abrechnungen oftmals fehlerhaft
Wer dieser Tage die Abrechnung seiner Heizkosten im Briefkasten findet, der ist gut beraten, sich diese genauer anzusehen: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zog kürzlich die erschreckende Bilanz, dass mit 47 Prozent fast jede zweite der in den letzten zehn Jahren von ihr überprüften Abrechnungen der Heizkosten fehlerhaft war, lediglich ein gutes Drittel war inhaltlich korrekt und für die Kunden nachvollziehbar gestaltet.
Ähnliche Probleme im Land Brandenburg bestätigte Sepp Träthner, stellvertretender Landesvorsitzender des Mieterbundes. Besonders bei der Berücksichtigung von Leerstand, bei veralteten Heizungsanlagen und Vermietern, die nur wenige Objekte bewirtschaften, häuften sich Fehler bei der Abrechnung der Heizkosten.
Bei der Prüfung der Abrechnung der Heizkosten empfiehlt es sich daher, den Wärmepreis und den Durchschnittsverbrauch seiner Wohnanlage sowie die eigenen Ausgaben für Heizung und Warmwasser zu vergleichen. Wer seine Abrechnung der Heizkosten nicht nachvollziehen kann oder den Verdacht hat, dass ein Fehler vorliegt, sollte sich unabhängigen Rat holen. Denn dem Heizkosten-Experten kann die Abrechnung auch nützliche Hinweise geben auf hohen Leerstand, überdimensionierte Fernwärme-Anschlussleistungen, formale oder technische Fehler.
Die Verbraucherzentrale bietet Prüfungen der Abrechnung der Heizkosten durch sachkundige Berater im Rahmen einer Energieberatung an, die klären kann, ob die abgerechneten Heizkosten korrekt sind und wo sich möglicherweise der Energieverbrauch senken lässt; dazu bringt man am besten die Abrechnungen der Heizkosten aus den letzten drei Jahren mit.
Informationen zur Energieberatung, den Beratungsorten und -terminen gibt es am Energietelefon der Verbraucherzentralen unter 09001/ 3637443 (14 Cent pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de