Heizkosten: Abrechnungen oftmals fehlerhaft
Ähnliche Probleme im Land Brandenburg bestätigte Sepp Träthner, stellvertretender Landesvorsitzender des Mieterbundes. Besonders bei der Berücksichtigung von Leerstand, bei veralteten Heizungsanlagen und Vermietern, die nur wenige Objekte bewirtschaften, häuften sich Fehler bei der Abrechnung der Heizkosten.
Bei der Prüfung der Abrechnung der Heizkosten empfiehlt es sich daher, den Wärmepreis und den Durchschnittsverbrauch seiner Wohnanlage sowie die eigenen Ausgaben für Heizung und Warmwasser zu vergleichen. Wer seine Abrechnung der Heizkosten nicht nachvollziehen kann oder den Verdacht hat, dass ein Fehler vorliegt, sollte sich unabhängigen Rat holen. Denn dem Heizkosten-Experten kann die Abrechnung auch nützliche Hinweise geben auf hohen Leerstand, überdimensionierte Fernwärme-Anschlussleistungen, formale oder technische Fehler.
Die Verbraucherzentrale bietet Prüfungen der Abrechnung der Heizkosten durch sachkundige Berater im Rahmen einer Energieberatung an, die klären kann, ob die abgerechneten Heizkosten korrekt sind und wo sich möglicherweise der Energieverbrauch senken lässt; dazu bringt man am besten die Abrechnungen der Heizkosten aus den letzten drei Jahren mit.
Informationen zur Energieberatung, den Beratungsorten und -terminen gibt es am Energietelefon der Verbraucherzentralen unter 09001/ 3637443 (14 Cent pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de