Gasheizgeräte: Abgasüberwachung erforderlich
Beim Austausch defekter Gasheizgeräte, die heute noch in vielen Mietwohnungen im Einsatz sind, wird - aus Kostengründen - oft auf funktionsfähige alte Gasheizgeräte zurückgegriffen. Diese entsprechen aber nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dürfen daher nicht mehr als Austauschgeräte für defekte Gasheizgeräte genutzt werden.
Der Grund dafür ist, dass ältere Gasheizgeräte keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung haben. Diese ist jedoch in den „Technischen Regeln für Gasinstallationen" des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Falls der Schornstein nicht ausreichend zieht, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gasheizgerät schaltet sich ab.
Gasheizgeräte: Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden
Da ältere Gasheizgeräte mit einer solchen Vorrichtung zur Abgasüberwachung nicht mehr nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Gasheizgeräte bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger auch „grünes Licht". Am Ende rechnet sich dann die Investition in ein modernes Gasheizgerätn gleich doppelt: Die Gasheizgeräte entsprechen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen - und sie sind deutlich energieeffizienter als ältere Modelle.