100%
0%
OLG-Richter nennen Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse „nichtig“
Für E.on Hanse zeichnet sich schon eine Woche vor dem eigentlichen Prozess eine Niederlage im Verfahren um eine zweifelhafte Preisanpassungsklausel ab. Die zuständigen Richter sollen die betreffende Preisanpassungsklausel in einem Schreiben an die Prozessbeteiligten offenbar als „intransparent“ und damit „nichtig“ bezeichnet haben, wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet.
Damit können sich nicht nur die 54 Kläger, sondern auch Tausende Hamburger Verbraucher Hoffnungen auf Rückzahlungen machen. Denn auch Kunden, die ihre Gasrechnungen in vollem Umfang vorbehaltlos gezahlt haben, hätten dann Chancen, ihre zu viel gezahlten Gaspreise zurückerstattet zu bekommen. Dazu müsste allerdings jeder Kunde einzeln E.on Hanse vor Gericht verklagen.
Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Prozesstermin am 17. November 2010 ist für E.on Hanse das erste in dieser Instanz. E.on Hanse wird deshalb versuchen, die Richter in der verbleibenden Zeit von der Rechtmäßigkeit der in Frage stehenden Gaspreiserhöhungen zu überzeugen.
Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Prozesstermin am 17. November 2010 ist für E.on Hanse das erste in dieser Instanz. E.on Hanse wird deshalb versuchen, die Richter in der verbleibenden Zeit von der Rechtmäßigkeit der in Frage stehenden Gaspreiserhöhungen zu überzeugen.
Nutzen Sie unseren Gastipp.de-Tarifrechner, um abhängig von ihrem Verbrauch und ihrer Postleitzahl die verfügbaren Gas-Tarife zu vergleichen und die günstigsten Angebote zu finden: Es lohnt sich.
Vielleicht interessiert Sie auch: