OLG-Richter nennen Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse „nichtig“
Damit können sich nicht nur die 54 Kläger, sondern auch Tausende Hamburger Verbraucher Hoffnungen auf Rückzahlungen machen. Denn auch Kunden, die ihre Gasrechnungen in vollem Umfang vorbehaltlos gezahlt haben, hätten dann Chancen, ihre zu viel gezahlten Gaspreise zurückerstattet zu bekommen. Dazu müsste allerdings jeder Kunde einzeln E.on Hanse vor Gericht verklagen.
Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Prozesstermin am 17. November 2010 ist für E.on Hanse das erste in dieser Instanz. E.on Hanse wird deshalb versuchen, die Richter in der verbleibenden Zeit von der Rechtmäßigkeit der in Frage stehenden Gaspreiserhöhungen zu überzeugen.
Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Prozesstermin am 17. November 2010 ist für E.on Hanse das erste in dieser Instanz. E.on Hanse wird deshalb versuchen, die Richter in der verbleibenden Zeit von der Rechtmäßigkeit der in Frage stehenden Gaspreiserhöhungen zu überzeugen.
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