100%
0%
Gaspreiserhöhung: EWE verliert vor Gericht
Im Streit um Gaspreiserhöhungen hat der Oldenburger Energieversorger EWE vor dem Amtsgericht Aurich eine Niederlage erlitten. Der Konzern müsse Kunden die zusätzlichen Beträge von rechtswidrigen Gaspreiserhöhungen in voller Höhe zurückerstatten, urteilte das Gericht am Donnerstag. Geklagt hatten drei Kunden wegen Gaspreiserhöhungen ab April beziehungsweise August 2008. Der Streitwert lag jeweils unter 600 Euro. Berufung wurde nicht zugelassen, die drei Urteile sind somit rechtskräftig.
Das Gericht betonte, EWE habe sich durch die Gaspreiserhöhungen ungerechtfertigt bereichert, da die Preisanpassungsklausel in den Gas-Sonderverträgen unwirksam sei. Das Amtsgericht stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli, der zum gleichen Ergebnis gekommen war.
Die drei Urteile des Amtsgerichts sind die ersten nach der BGH-Entscheidung und könnten somit wegweisende Wirkung für andere Gaskunden haben, die sich ebenfalls wegen einer zweifelhaften Gaspreiserhöhung einen Erfolg vor Gericht erhoffen. „Es ist ein Signal in eine bestimmte Richtung“, sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei aber nicht bindend für andere Gerichte.
Im Streit um die Gaspreiserhöhungen hatte EWE nach einer Schlichtung zugesagt, rund 100 Millionen Euro an seine Kunden zurückzuzahlen. Vielen Kunden war das zu wenig. Bei einer vollen Rückerstattung wäre es doppelt so viel gewesen.
(dapd/jab/mwa /1)
(dapd/jab/mwa /1)
Um juristischen Streitigkeiten mit ihrem Gasversorger aus dem Weg zu gehen und außerdem bares Geld zu sparen, sollten sie einfach zu dem günstigsten Gasanbieter ihrer Region wechseln, sobald ihr Gasversorger Preiserhöhungen ankündigt. Mit dem Gastipp.de-Tarifrechner können Sie schnell und sicher den günstigsten Gasanbieter ihrer Region finden.