Gaspreiserhöhung: EWE verliert vor Gericht
Das Gericht betonte, EWE habe sich durch die Gaspreiserhöhungen ungerechtfertigt bereichert, da die Preisanpassungsklausel in den Gas-Sonderverträgen unwirksam sei. Das Amtsgericht stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli, der zum gleichen Ergebnis gekommen war.
Die drei Urteile des Amtsgerichts sind die ersten nach der BGH-Entscheidung und könnten somit wegweisende Wirkung für andere Gaskunden haben, die sich ebenfalls wegen einer zweifelhaften Gaspreiserhöhung einen Erfolg vor Gericht erhoffen. „Es ist ein Signal in eine bestimmte Richtung“, sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei aber nicht bindend für andere Gerichte.
Im Streit um die Gaspreiserhöhungen hatte EWE nach einer Schlichtung zugesagt, rund 100 Millionen Euro an seine Kunden zurückzuzahlen. Vielen Kunden war das zu wenig. Bei einer vollen Rückerstattung wäre es doppelt so viel gewesen.
(dapd/jab/mwa /1)
(dapd/jab/mwa /1)
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