E.on Hanse klagt erfolglos gegen Gaspreis-Protestler

Die E.on Hanse Vertrieb GmbH klagt derzeit in einer Serie von Prozessen vermeintliche Zahlungsansprüche gegen Gaspreis-Protestler in Hamburg und Umgebung ein, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet. Doch zum Klagen braucht man eine Aktivlegitimation – die Aktivlegitimation bezeichnet die Befugnis des Klägers, den eingeklagten Anspruch geltend zu machen - quasi die Lizenz zum Klagen. Diese fehlt aber der E.on Hanse Vertrieb GmbH, wie das Amtsgericht Hamburg bereits letzte Woche in einem Urteil festgestellt hat.

Die Klägerin E.on Hanse Vertrieb GmbH konnte in dem Verfahren nämlich nicht nachweisen, dass die Kundenverträge von der E.on Hanse AG auf die E.on Hanse Vertrieb GmbH übergegangen sind. Das Amtsgericht führte zudem aus: „Selbst wenn man aber einmal von der Aktivlegitimation der Klägerin ausgehen würde, änderte dies nichts am Ausgang des Rechtsstreits". Der ging nämlich zugunsten der Gaskunden aus. Die Klage auf Zahlung von 705 Euro wurde wegen der bekannten unwirksamen Preisänderungsklausel abgewiesen.

Interessant ist noch ein Detail des Urteils: Das in einem Widerspruchsschreiben der Gaskundin enthaltene Zugeständnis einer Gaspreiserhöhung um zwei Prozent wird vom Gericht als Vergleichsangebot gewertet, dass von E.on Hanse nicht angenommen wurde. Anders als das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 27. Oktober 2009 kommt das Amtsgericht hier also nicht zu einem teilweisen Schuldanerkenntnis in Höhe von zwei Prozent.

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