E.on Hanse klagt erfolglos gegen Gaspreis-Protestler
Die Klägerin E.on Hanse Vertrieb GmbH konnte in dem Verfahren nämlich nicht nachweisen, dass die Kundenverträge von der E.on Hanse AG auf die E.on Hanse Vertrieb GmbH übergegangen sind. Das Amtsgericht führte zudem aus: „Selbst wenn man aber einmal von der Aktivlegitimation der Klägerin ausgehen würde, änderte dies nichts am Ausgang des Rechtsstreits". Der ging nämlich zugunsten der Gaskunden aus. Die Klage auf Zahlung von 705 Euro wurde wegen der bekannten unwirksamen Preisänderungsklausel abgewiesen.
Interessant ist noch ein Detail des Urteils: Das in einem Widerspruchsschreiben der Gaskundin enthaltene Zugeständnis einer Gaspreiserhöhung um zwei Prozent wird vom Gericht als Vergleichsangebot gewertet, dass von E.on Hanse nicht angenommen wurde. Anders als das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 27. Oktober 2009 kommt das Amtsgericht hier also nicht zu einem teilweisen Schuldanerkenntnis in Höhe von zwei Prozent.
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