Mieter sollten Heizkostenabrechnung genau prüfen
Mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen versenden deutsche Vermieter jedes Jahr an ihre Mieter. „Jede zweite Heizkostenabrechnung ist falsch“, warnt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Oft wird der Brennstoffverbrauch falsch berechnet oder die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien bei der Heizkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar.
Mieter sollten die Heizkostenabrechnung deshalb Punkt für Punkt prüfen. Unterstützt werden sie dabei von der Heizspiegelkampagne von co2online und dem DMB: Mit einem Heizgutachten können Mieter ihre Heizkostenabrechnung kostenlos vom Fachmann analysieren lassen. Noch bis zum 31.12.2010 kann es auf Gastipp.de hier gratis angefordert werden. Treten Unstimmigkeiten bei der Heizkostenabrechnung auf, sollten Mieter sich an den örtlichen Mieterverein (www.mieterbund.de) wenden.
Im Folgenden haben wir die die meist gestellten Fragen im Bezug auf die Heizkostenabrechnung zusammengestellt:
Was kommt auf Haushalte bei der Heizkostenabrechnung für 2010 zu?
Das Heizen mit Öl wurde teurer. Mieter mit einer 70 Quadratmeter-Wohnung müssen im Schnitt mit voraussichtlich 750 Euro Heizkosten rechnen. Das sind durchschnittlich 130 Euro mehr als in der letztjährigen Heizkostenabrechnung. Anders sieht es beim Erdgas aus: Dort können sich Mieter wahrscheinlich über eine circa 60 Euro geringere Heizkostenabrechnung freuen.
Wie werden die Heizkosten abgerechnet?
Die Heizkostenabrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter ist verpflichtet, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden dürfen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkostenabrechnung werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.
Können Mieter die Unterlagen einsehen, auf deren Basis der Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt?
Ja. Mieter müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen beim Vermieter melden. Sie haben das Recht, bei ihm oder der Hausverwaltung Einsicht in die Belege, die als Grundlage für die Heizkostenabrechnung dienen, zu nehmen. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Er kann die Belege zur Heizkostenabrechnung auch als Fotokopien versenden.
Bis wann muss die Heizkostenabrechnung im Briefkasten sein?
Die Nebenkosten müssen spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum abgerechnet sein. Wenn dieser Zeitraum bis zum 31.12.2009 geht, muss die Heizkostenabrechnung also spätestens am 31.12.2010 im Briefkasten sein. Kommt die Heizkostenabrechnung später, muss der Mieter nicht nachzahlen.