Bremer Landgericht hält Gaspreiserhöhung der swb für zulässig
Trotz dieser Einschätzung des Gerichts äußerte sich eine Sprecherin der Bremer Verbraucherzentrale überwiegend zufrieden mit der Verhandlung. Von der swb AG war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. In dem Verfahren geht es um Gaspreiserhöhungen von Oktober 2004 bis April 2009. Die Verbraucherschützer verlangen stellvertretend für acht Gaskunden die Rückzahlung der ihres Erachtens unzulässigen Erhöhungen.
Die Kontrahenten haben nach Angaben des Gerichtssprechers nun sechs Wochen Zeit, zu den Hinweisen des Gerichts Stellung zu nehmen. In acht Wochen soll über den weiteren Gang des Verfahrens entschieden werden. Ein Urteil sei dann noch nicht zu erwarten, sagte der Sprecher.
(dapd/zi/mwa /1)
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