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swb-Gaspreiserhöhungen: Forderungen verjähren - jetzt handeln
Rückzahlungen wegen ungerechtfertigten Gaspreiserhöhungen der Bremer swb erhalten nur diejenigen Verbraucher, die ihre Forderungen rechtzeitig gerichtlich geltend machen. Zum 31. Dezember diesen Jahres verjähren Forderungen auf Rückerstattung ungerechtfertigter Gaspreiserhöhungen aus dem Jahr 2007. Darauf hat die Bremer Prozessfinanzierungsfirma metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH jetzt noch einmal hingewiesen.
Die Prozessfinanzierungsfirma bereitet derzeit eine Gaskunden-Sammelklage vor, mit der die swb zur Rückzahlung von überzahlten Gasgebühren gezwungen werden soll. Nachdem die am vergangenen Freitag vor dem Bremer Landgericht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen vertretenen Sammelkläger ein größtenteils positives Urteil zu erwarten haben, sieht sich die Bremer swb damit einer weiteren Sammelklage ausgesetzt.
Betroffene swb-Kunden können sich bei metaclaims online über die Internet-Plattform "www.sammelklage.org" ein Teilnahmeformular herunterladen. „Viele der über 100.000 betroffenen swb-Kunden nehmen den finanziellen und organisatorischen Aufwand einer Einzelklage erst gar nicht auf sich. Mit dieser Sammelklage erhalten die geschädigten Verbraucher die Möglichkeit, ihre zu Recht bestehenden Rückzahlungsforderungen ohne Kostenrisiko einzufordern“, so metaclaims-Geschäftsführer Sven Hezel.
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