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Verbraucherschutz: Großhandelspreise bei Gaspreis-Prüfung einbeziehen
Nach dem angekündigten Rückkauf der EnBW steht das Land nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in besonderer Pflicht, endlich für Transparenz bei den Gaspreisen zu sorgen. Derzeit stellt die EnBW Gaspreisprotestler Klagen zu, die sich gegen die Gaspreiserhöhungen des Unternehmens zwischen den Jahren 2004 und 2006 wehren.
Der Gaspreisprotest resultiert aus der Marktsituation in 2004 bis 20006, in der weder von einem Wechsel des Gasversorgers noch von Wettbewerb überhaupt die Rede sein konnte. Nachdem nun selbst die EU-Kommission die Preisgestaltung des Energiegroßhandels kritisiert - der EU-Energiekommissar Günther Oettinger will den Großhandel von Gas und Strom europaweit endlich einer unabhängigen Kontrolle unterstellen – fordern die Verbraucherschützer, die Großhandelspreis ein die Billigkeitsprüfung der Gaspreise mit einzubeziehen. Mit ihrer Konzerntochter ist die EnBW nämlich auch am Gasgroßhandel beteiligt.
Gerichte haben sich bei ihrer Billigkeitsprüfung bislang auf Wirtschaftsgutachten der Gasversorger und auf Aussagen der Unternehmensmitarbeiter gestützt, ohne die Großhandelspreise für Gas mit einzubeziehen. „Die Überwachung des intransparenten Energiegroßhandels fordern wir seit Jahren", so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „dass jetzt die EU-Kommission dies selbst initiiert, ist ein klares Zeichen für die Gerichte, das Zustandekommen der Großhandelspreise in die Billigkeitskontrolle bei Gas aufzunehmen.“