EWE-Gaspreiserhöhungen an Europäischen Gerichtshof verwiesen
Das Verfahren sei ausgesetzt worden, teilte das OLG in seiner Entscheidung am Dienstag mit. Der EuGH solle entscheiden, ob das einseitige Preisänderungsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energiedienstleisters mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Nach Ansicht des OLG ist eine pauschale Verweisung in den Geschäftsbedingungen für den Verbraucher nicht klar und verständlich beschrieben und nicht transparent. Sie verstoße daher gegen das Gemeinschaftsrecht.
Die Oldenburger EWE hatte ihre Gaspreise seit dem Jahr 2004 in mehreren Schritten erhöht. Dagegen wehren sich die zum Großteil aus Ostfriesland und dem Emsland stammenden Kläger. In einem ersten Urteil hatte das OLG den meisten Klägern im September 2008 Recht gegeben. Auf Revision der EWE bestätigte der Bundesgerichtshof das OLG-Urteil zum Teil und erklärte die Gaspreiserhöhungen ab April 2007 für unwirksam. Für die Preiserhöhungen von September 2004 bis April 2007 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies es mit dem Hinweis, die Angemessenheit der Preiserhöhungen zu prüfen, zur erneuten Entscheidung an das OLG zurück.
(dapd/nbg/hs /4)
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