Gaskonzessionen: Wettbewerbsbehörden ermahnen Kommunen
Die Gemeinde trage bei der Vergabe der Konzession eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb nicht nur um die Konzessionen selbst, sondern auch für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten, betonten Kartellamt und Bundesnetzagentur in einem gemeinsamen Leitfaden.
Jede Gemeinde verfüge bei der Vergabe der örtlichen Wegerechte über eine marktbeherrschende Stellung, die sie nicht missbrauchen dürfe. Ein Missbrauch liege vor, „wenn die Gemeinde einzelne Bieter, insbesondere mit der Gemeinde verbundene Unternehmen, ohne sachlichen Grund bevorzugt“, warnten die Wettbewerbshüter. Die Gemeinde handele auch missbräuchlich, wenn sie Gegenleistungen fordere oder sich versprechen lasse, die im Widerspruch zur Konzessionsabgabenverordnung stehen.
Strom- und Gaskonzessionen sind spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Ein Großteil der bundesweit auf rund 20.000 geschätzten Konzessionsverträge läuft nach Angaben der Behörden in den nächsten Jahren aus. Gegenwärtig ist ein Trend zur Rekommunalisierung zu beobachten, bei der Kommunen Konzessionen zunehmend an kommunale Unternehmen vergeben.
(dapd/re/pon /3)
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