DMB: Hartz IV-Regelungen für Heizkosten überarbeiten
„Bei den Entscheidungen und Nachverhandlungen um die Hartz-IV-Gesetze muss es auch um die geplanten Pauschalregelungen für Unterkunfts- und Heizkosten gehen“, erklärte der Präsident des DMB, Dr. Franz-Georg Rips. „Die Frage, in welcher Höhe künftig Unterkunfts- und Heizkosten übernommen werden, ist für Millionen Hartz-IV-Empfänger von existenzieller Bedeutung“.
Bisher werden die Unterkunfts- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit diese Kosten angemessen sind. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig Kreise und kreisfreie Städte durch Landesgesetz ermächtigt werden können, für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie Grenzwerte oder Pauschalen für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten festlegen. In diesen Satzungen kann auch bestimmt werden, dass nur noch kleinere Wohnungen als angemessen anerkannt werden und dass hinsichtlich des Quadratmeterpreises auf einfache, im unteren Marktsegment liegende Standards verwiesen werden darf. Auch Gesamtpauschalen für die zu übernehmenden Unterkunfts- und Heizkosten sollen zulässig werden.
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