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Gaspreis-Prozess: EWE muss Kunden komplett entschädigen
Der Energieversorger EWE hat auch den zweiten Prozess um strittige Gaspreiserhöhungen vor dem Oldenburger Amtsgericht verloren. Die Richter verurteilten die EWE, dem klagenden Kunden die komplette Summe von 802,84 Euro aus allen Gaspreiserhöhungen der Jahre 2008 und 2009 zurückzuerstatten.
Mit diesem Urteil steht nun auch das von der EWE vorliegende Vermittlungsangebot in einem anderen Licht, in dem der Energieversorger seinen Gaskunden angeboten hat, die Hälfte der umstrittenen Gaspreiserhöhungen zurückzuzahlen.
Die Interessengemeinschaft Energie Schortens nannte es in einer Stellungnahme zum Urteil besonders bemerkenswert, dass das Amtsgericht die von der EWE angekündigte Gleichbehandlung aller Kunden anmahnte. Die Initiative folgert daraus, wie die „Nordwest Zeitung“ berichtet, dass alle EWE-Kunden Anspruch auf eine Erstattung der umstrittenen Gaspreiserhöhungen haben, unabhängig davon, ob sie gegen die umstrittenen Gaspreiserhöhungen Einspruch erhoben haben oder nicht.
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