Gaspreis-Prozess: EWE muss Kunden komplett entschädigen
Mit diesem Urteil steht nun auch das von der EWE vorliegende Vermittlungsangebot in einem anderen Licht, in dem der Energieversorger seinen Gaskunden angeboten hat, die Hälfte der umstrittenen Gaspreiserhöhungen zurückzuzahlen.
Die Interessengemeinschaft Energie Schortens nannte es in einer Stellungnahme zum Urteil besonders bemerkenswert, dass das Amtsgericht die von der EWE angekündigte Gleichbehandlung aller Kunden anmahnte. Die Initiative folgert daraus, wie die „Nordwest Zeitung“ berichtet, dass alle EWE-Kunden Anspruch auf eine Erstattung der umstrittenen Gaspreiserhöhungen haben, unabhängig davon, ob sie gegen die umstrittenen Gaspreiserhöhungen Einspruch erhoben haben oder nicht.
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