Gericht verhandelt Sammelklage gegen Gasag
Die Verbraucherzentrale kritisiert laut Gericht, dass die Gasag im Zeitraum zwischen 2005 und 2009 zu Unrecht von den Kunden Preiserhöhungen verlangt hat. Sie fordert deswegen Beträge in einer Gesamthöhe von 109.670,09 Euro zurück. Die Gasag lehnt dies ab. Gegenstand der Verhandlung sind die Tarife „Aktiv“, „Vario 1“ und „Vario 2“.
Der Streit um die Tarife der Gasag hat bereits mehrfach die Gerichte bis in die höchsten Instanzen beschäftigt. Mitte September 2010 verwarf das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Gasversorgers, der zuvor bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war.
Der BGH hatte im Juli 2009 eine von der Gasag in Sonderkunden-Verträgen verwendete Preiserhöhungsklausel für unwirksam erklärt. Diese sah - unter Verweis auf eine Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis - eine uneingeschränkte Weitergabe von Steigerungen der Gasbezugskosten des Versorgers an die Kunden vor.
Nach Angaben des Berliner Landgerichts ist es allerdings prozessual umstritten, ob die Verbraucherzentrale berechtigt ist, die Forderungen im eigenen Namen für die Kunden vor Gericht geltend zu machen.
(dapd/mio/sgr /4)
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