Gaspreiserhöhungen: Sammelklagen sollen erleichtert werden
Aktuell machen insbesondere die Preiserhöhungen vieler Energieversorger die Grenzen der Verbandsklagebefugnis deutlich. Kündigen Anbieter hier Preiserhöhungen an, können Verbraucherverbände nicht für die Verbraucher feststellen lassen, ob diese zulässig sind.
Betroffene müssen zunächst unter Vorbehalt zahlen oder jeweils individuell klagen. Und das, obwohl es um eine Vielzahl gleichgelagerter Sachverhalte geht. Dies ist nicht nur aufwendig, es blockiert auch die Gerichte. Deshalb fordert der vzbv ein pragmatisches Musterfeststellungsverfahren. Damit ließe sich einmalig klären, ob eine Forderung grundsätzlich berechtigt ist.
„Wir brauchen die Möglichkeit, dass gleich gelagerte Fälle vor Gericht gebündelt entschieden werden", so Vorstand Gerd Billen. „Das entlastet die Justiz, reduziert Kosten und stärkt die Position der Verbraucher." Der vzbv ruft dazu auf, dieser Forderung mit einer persönlichen Mail an die EU-Kommission Nachdruck zu verleihen. Ein Mailformular findet sich auf www.vzbv.de/sammelklage.