Erdgasförderung: Landesbergamt verbietet unsichere Rohrleitungen
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat Unternehmen der Erdgasindustrie den weiteren Betrieb einzelner Kunststoffrohrleitungen für den Abtransport von Lagerstättenwasser untersagt. Anlass für diese Maßnahme war die Feststellung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen an einer Lagerstättenwasserleitung in Söhlingen.
Die Verunreinigungen des Grundwassers gehen auf ein außergewöhnliches, nicht erwartetes, Schadensbild zurück. An der Leitung liegen keine Leckagen in Form eines offenen Loches vor, sondern die Stoffe sind durch Diffusion durch die Rohrwand in den Boden und ins Grundwasser gelangt.
Lagerstättenwasser ist ein Gemisch aus Wasser, Salzen, Kohlenwasserstoffen und weiteren Stoffen, die neben dem Erdgas in der Lagerstätte natürlich vorkommen. Das Lagerstättenwasser wird mit dem Erdgas gefördert und im Umfeld der Erdgasbohrung von diesem getrennt.
Diese Stoffe sind allerdings natürlichen Ursprungs. Es handelt sich dabei nicht um Chemikalien, die bei der Erdgasförderung eingesetzt werden. Diese Verunreinigungen stehen in keinem Zusammenhang mit den aktuell diskutierten Fracing-Verfahren. Eine Gefahr für die Bevölkerung oder die Trinkwasserversorgung bestand und besteht aufgrund begrenzten Schadensumfangs nicht, so das LBEG.