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Gaspreis-Prozess gegen Gasag: Alles auf Anfang
In dem Gaspreis-Prozess gegen die Gasag vor dem Landgericht Berlin hat das Gericht bezweifelt, dass die Verbraucherzentrale Berlin ohne Weiteres Forderungen für Verbraucher geltend machen kann. Die Richterin erklärte, dass sie die Klage in der jetzigen Form zurückweisen müsste. Für die Verbraucherzentrale Berlin ist die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehbar.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Klage zurückgezogen worden ist. Vielmehr hat die Verbraucherzentrale Berlin jetzt die Möglichkeit, neu zu argumentieren. Sie wird das Verfahren selbstverständlich weiterverfolgen. Für die über 100 betroffenen Gasag-Kunden heißt dies leider, dass ihre Hoffnungen auf eine baldige Klärung erst einmal auf Sparflamme kochen müssen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Klage zurückgezogen worden ist. Vielmehr hat die Verbraucherzentrale Berlin jetzt die Möglichkeit, neu zu argumentieren. Sie wird das Verfahren selbstverständlich weiterverfolgen. Für die über 100 betroffenen Gasag-Kunden heißt dies leider, dass ihre Hoffnungen auf eine baldige Klärung erst einmal auf Sparflamme kochen müssen.
Der Streit um die Tarife der Gasag hat bereits mehrfach die Gerichte bis in die höchsten Instanzen beschäftigt. So hatte der BGH im Juli 2009 eine von der Gasag in Sonderkunden-Verträgen verwendete Preiserhöhungsklausel für unwirksam erklärt. Diese sah - unter Verweis auf eine Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis - eine uneingeschränkte Weitergabe von Steigerungen der Gasbezugskosten des Versorgers an die Kunden vor.