E.on-Kunden können auf Erstattung der Gas-Entgelte dringen
Kunden des Energieversorgers E.on Thüringen können auf Rückzahlungen eines Teils ihrer Gas-Entgelte hoffen. Wie die Verbraucherzentrale Thüringen am Mittwoch mitteilte, ist ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht des Freistaats rechtskräftig. Demnach habe der Versorger in der Vergangenheit ohne entsprechende Rechtsgrundlage seine Preise in bestimmten Tarifen erhöht.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer müssen Kunden damit die erhöhten Entgelte nicht zahlen. Zudem könnten Verbraucher, die die Erhöhung bislang hingenommen haben, einen Teil des Entgelts zurückfordern. Allerdings müssen dabei Verjährungsfristen beachtet werden. Zudem bleibe ihnen wahrscheinlich der Klageweg nicht erspart.
Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Thüringer Oberlandesgericht den Angaben zufolge erklärt, dass die angewandte Preisänderungsklausel in den Tarifen "maxivat" und "duravat" unwirksam sei. Dabei ließen die Richter eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen legte E.on beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde ein, die die Bundesrichter Anfang Februar zurückwiesen, wie die Verbraucherschützer weiter mitteilten.